Die gesetzliche Kasse zahlt für Brillen und Hörgeräte so gut wie nichts – eine Gleitsichtbrille kostet schnell 400–800 €, ein gutes Hörgerät noch mehr. Die Sehen & Hören-Zusatzversicherung der NÜRNBERGER übernimmt genau diese Kosten – ohne Wartezeit, ohne Gesundheitsfragen, ab 9,12 €/Monat (bis 20 Jahre). Ich, Ferhat aus Berlin, erkläre Ihnen ehrlich, wann sich das lohnt.
Die gesetzliche Krankenkasse hat sich bei Sehhilfen und Hörgeräten fast komplett zurückgezogen. Für Erwachsene gibt es für Brillen in der Regel nichts, für Hörgeräte nur einen kleinen Festbetrag. Diese Zusatzversicherung schließt die Lücke:
| Leistung | Erstattung (je nach Tarif) |
|---|---|
| Brille / Kontaktlinsen | bis 300 € alle 2 Jahre |
| Augen-Laser-OP (LASIK) | bis 750 € pro Auge |
| Hörgeräte | bis 800 € pro Ohr |
| Wartezeit | keine |
| Gesundheitsfragen | keine |
Eine gute Gleitsichtbrille kostet in Berlin schnell 400 bis 800 €, und das oft alle zwei Jahre neu. Ohne Zusatzversicherung zahlen Sie das komplett selbst. Mit dem Sehen & Hören-Schutz bekommen Sie bis zu 300 € alle zwei Jahre zurück – das trägt einen großen Teil der Kosten.
Wer die Brille dauerhaft loswerden will, denkt über eine Augen-Laser-OP nach. Die kostet je Auge oft 1.500 € und mehr und ist reine Privatleistung. Die Versicherung beteiligt sich mit bis zu 750 € pro Auge – bares Geld für einen Eingriff, den die Kasse sonst gar nicht bezuschusst.
Die gesetzliche Kasse zahlt für ein Hörgerät nur einen Festbetrag. Ein modernes, wirklich gutes Hörgerät kostet aber schnell 1.500 bis 2.500 € pro Ohr – die Differenz tragen Sie selbst. Mit bis zu 800 € pro Ohr aus dieser Zusatzversicherung wird die hochwertige Versorgung bezahlbar, statt zwischen Preis und Hörqualität wählen zu müssen.
Über den Autor: Hinter dieser Seite steckt kein Callcenter, sondern ich – Ferhat Cetin aus Berlin. Ich vermittle die Zusatzversicherungen der NÜRNBERGER und nehme mir für Ihre Fragen zu Brille, Laser und Hörgeräten Zeit. Melden Sie sich einfach: 0178 531 0559.
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Angaben zu Leistungen und Tarifen richten sich nach den jeweils gültigen Tarifbedingungen der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG und dienen der unverbindlichen Information. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des gewählten Tarifs; genannte Beträge können je nach Tarif abweichen.
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